Servicebedingungen

Gültig ab 01.01.2017

In Ergänzung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inbetriebnahme, Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten folgende Bedingungen durch unser Servicepersonal:

1. Arbeitszeit

Wenn nicht anderweitig vereinbart, richtet sich die Dauer der normalen Arbeitszeit nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Normalarbeitszeit beträgt von Montag bis Freitag täglich 7,7 Stunden, d.h. 38,5 Stunden pro Woche und schließt Arbeits-, Reise- oder Wartestunden ein. Mehrarbeitsstunden können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden. Es sollten jedoch normalerweise 10 Stunden täglich bzw. 50 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Das Einholen evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen obliegt dem Besteller.

2. Verrechnungssätze

Für die Leistungen unseres Servicepersonals werden folgende Stundensätze für Arbeits- und Wartezeiten berechnet:

Servicetechniker € 125,00

Reisezeiten € 66,00

Jede angefangene halbe Stunde wird berechnet. Sammelreisen: Falls unser technisches Personal bei verschiedenen Bestellern Arbeiten hintereinander ausführt, werden die Reisekosten nach unserem besten Ermessen auf die verschiedenen Besteller verteilt.

3. Mehrarbeitszuschläge

Für über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit werden folgende Prozentsätze auf den Stundensatz berechnet:

  • Für die 1. und 2. Mehrarbeitsstunde am Tag 25 %
  • Für die 3. und jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde, die vor oder nach der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet wird 50 %
  • Für Einsätze an Samstagen 50 %
  • Für Einsätze an Sonntagen 100 %
  • Für Einsätze an Feiertagen 200 %

4. Kosten für Verpflegung und Übernachtung (Auslösungssätze)

An Auslösung wird pro Kalendertag und Person berechnet:

  • Inland: Für eintägige Dienstreisen € 30,00
  • Für mehrtägige Dienstreisen € 36,00
  • Übernachtungspauschale € 60,00 oder nach Aufwand
  • Ausland: Die Kosten für die Verpflegung und Übernachtung werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien berechnet.

Die vorstehend aufgeführten Verrechnungssätze verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer.

5. Reiseauslagen

Bahnfahrten, Flugreisen, Taxi, öffentliche Verkehrmittel werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Bei Benutzung von werkseigenem Wagen Kosten von € 0,70 je Kilometer

6. Sonstiges

Wir bitten Sie um Hilfestellung während des Einsatzes unserer Techniker. Es muß gewährleistet sein, dass unser Techniker sofort nach Eintreffen mit der Montage beginnen kann. Eventuelle Beanstandungen teilen Sie uns bitte spätestens acht (8) Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich mit, wir können diese sonst nicht mehr akzeptieren. Wir bitten Sie, sich nach Beendigung der Arbeiten von dem ordnungsgemäßen Zustand der Antriebe zu überzeugen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die einwandfreie Durchführung der Montage und die Anzahl der benötigten Arbeitsstunden. Gerichtsstand für beide Seiten ist Stuttgart.